Recycling hat Vorrang
Das Kreislaufwirtschaftgesetz ist das zentrale Bundesgesetz für das deutsche Abfallrecht. Ziel des Gesetz ist es die gesicherte Kreislaufwirtschaft zur Schonung unserer natürlichen Resourccen und zum Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen und der Umwelt bei der Erzeugung und der Bewirtschaftung von Abfällen. Es soll das Recycling und die stoffliche Verwertung sicherstellen. Mit der Verordnung soll Abfall reduziert, Recycling immer Vorrang vor der Entsorgung haben und die Wiederverwertung gewähleistet werden.
Als Spezialisten für Recycling bieten wir unseren Kunden eine sach-, fach- und umweltgerechte Aufbereitung von mineralischen Stoffen mit modernster Aufbereitungstechink in hoher Qualität in der Rhein-Ruhr-Region. Wir sind Partner für gewerbliche Anbieter und Privatpersonen für die Annahme von Materialien zur Aufbereitung.